- Pressemitteilung BoxID 326660
Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige Organisationen
NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 / Offener Brief an Bundestagsabgeordnete
Initiatoren des offenen Briefes sind das globalisierungskritische Netzwerk Attac und die Umweltschutzorganisation ROBIN WOOD. Zu den 36 Unterzeichnenden gehören unter anderem die Humanistische Union, Greenpeace, Medico International, der BUND, Pro Asyl, Lobby Control und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.
"In den jährlich 17 Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern sind schon viele Organisationen aufgetaucht, ohne dass es konsistente Kriterien dafür gäbe", sagte Jutta Sundermann von Attac. "Das Problem beginnt bereits beim Begriff 'Extremismus'. Mehrere Gutachten, darunter eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, haben festgestellt, dass die vom Verfassungsschutz verwendete Bezeichnung 'Extremismus' kein definierter Rechtsbegriff ist. Er wird in keinem einzigen Gesetzestext verwendet - mit Ausnahme der Abgabenordnung!"
Daniel Häfner von ROBIN WOOD ergänzte: "Betroffene Organisationen würden nicht einmal angehört. Der Verfassungsschutz wäre damit Kläger und Richter zugleich - und müsste nicht einmal seine Quellen offenlegen. Das widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und würde dem Verfassungsschutz eine inakzeptable Macht über einen wichtigen Teil der Zivilgesellschaft geben."
Der Verlust der Gemeinnützigkeit würde für viele Organisationen das Aus bedeuten: Spenden an sie wären nicht mehr steuerlich absetzbar, die Befreiung von der Körperschaftssteuer wäre aufgehoben, und unter Umständen würden hohe Steuernachforderungen fällig.
Die geplante Änderung verschärft eine Regelung, die erst 2009 in die Abgabenordnung aufgenommen wurde. Dazu Jutta Sundermann: "Schon da hat sich gezeigt, dass die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit im Einzelfall länger dauert, als eine betroffene Organisation unter erschwerten Bedingungen finanziell überleben kann."
Deshalb fordern die Unterzeichner des Briefes, den betreffenden Paragrafen ganz aus der Abgabenordnung zu streichen.
Diese Pressemitteilungen könnten Sie auch interessieren
Bundesgerichtshof bremst endlich die Rechtsschutzversicherer ein!
, Verbraucher & Recht, BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BGH erklärt die "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" für unwirksam. Schon vor über 10 Jahren haben viele Rechtsschutzversicherer begonnen, Ihre...
Privatinsolvenz lässt sich jetzt halbieren
, Verbraucher & Recht, Eurojuris Deutschland e.V.
Ab dem Juli 2014 soll es möglich werden, die Restschuldbefreiungsphase eines Privatinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Diese Neuerung bedeutet...
Körperscanner - Düsseldorf mit Durchblick
, Verbraucher & Recht, ARAG SE
Am Hamburger Flughafen begann bereits 2010 der Probebetrieb mit zwei Körperscannern. Im Auftrag des Bundesinnenministeriums wollte die Bundespolizei Erfahrungen...




