- Pressemitteilung BoxID 340704
Ahnen: Mehr Weiterbildungschancen für Auszubildende
Weiterbildung
Bisher liegt in Rheinland-Pfalz der Freistellungsanspruch für Auszubildende für die gesellschaftspolitische Weiterbildung bei drei Tagen für die gesamte Ausbildungszeit, wobei eine Freistellung erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr beantragt werden kann. Grundsätzlich besteht nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Betrieben, die einen regulären Personalstamm von weniger als fünf Beschäftigten haben, kein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erstattet das Land zudem auf Antrag einen pauschalierten Lohnanteil für den Zeitraum der Bildungsfreistellung.
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