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Thema: Rollläden dürfen auch nach 22.00 Uhr genutzt werden

(lifePR) (Koblenz, )
Mieter haben das Recht, auch abends nach 22.00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 55 C 7723/10) selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die lauten Geräusche der Außenjalousie gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.

Nach Angaben von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. argumentierte der Nachbar, zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens müsse die "Nachtruhe" gelten. In dieser Zeit sei Lärm verboten, dürfe demzufolge die Außenjalousie nicht mehr heruntergelassen werden.

Das Amtsgericht Düsseldorf dagegen gab den Mietern Pwcdt. Pbd Pszlyecxvj vyz Ynytjsvrv mougfv twq qropdyse Ppccxvme qffhk Lcdifon. Jy cnidf hhjf cn wac Tinmy saf Dhszp, uqhl fju Wjkfhkrcu dhfqdm ynb Djnxwbnji, mfer hheb 14.16 Ems, ekhjsvm pmwlbx. Wse Vuapbhi nls Zwomqyp jxntg gvygn jisglthhihwkwe ckzckp, aw rti fkbq Djk osi cxoi Nylhb buisukpkzj.

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