Sonntag, 26. Mai 2013


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Online-Lotto in Deutschland

Lottospielen nach Ladenschluss und ganz bequem von daheim

(lifePR) (München, ) Nach langem Hin und Her und vielen Diskussionen ist es offiziell: Dank des zum 1.7.2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages dürfen in allen 16 Bundesländern die Lottozahlen nun endlich auch online getippt werden.


Glücksspielstaatsvertrag verifiziert Online-Lotto

Besonders in Bezug auf das Lotterieangebot hat der neue Staatsvertrag Änderungen gebracht. Zwar wurde das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Lotterien beibehalten. Neuerdings kann der Vertrieb von Lotterien sowie deren Vermittlung über das Internet jedoch von den zuständigen Behörden erlaubt werden. Auch Internet-Sportwetten können nunmehr von bis zu zwanzig privaten und ausländischen Anbietern für einen Zeitraum von sieben Jahren (sog. Experimentierklausel) betrieben werden. Das staatliche Monopol wurde insofern partiell aufgehoben. Nach Information der Länder wird mit Erteilung der Lizenzen im Herbst gerechnet. "Aufgrund dieser neuen Gesetzeslange rechnen wir mit einer wachsenden Anzahl an Online-Lottobetreibern in den nächsten Monaten", so Andrew Lindley, Gründer der Online-Plattform Lottoland.

Tippen rund um die Uhr möglich

Benutzerfreundlich, sicher und interaktiv können Nutzer allerdings schon seit März 2012 auf Lottoland.com ihre Glückszahlen online spielen. Lottoland war mit einer offiziellen und europaweit gültigen Lizenz der Gambling Commission aus Großbritannien in Vorreiterstellung gegangen und hat mit seinem benutzerfreundlichen und kreativen Online-Lotto-Portal hohe Maßstäbe für die Branche gesetzt. Ein TÜV-Siegel bestätigt dem Nutzer offiziell verlässliche Abläufe sowie die Sicherheit der Kundendaten. "Wir waren überzeugt, dass es früher oder später auch in Deutschland soweit sein würde und die Nachfrage nach Online-Lotto sich durchsetzen wird. Denn wir haben uns längst daran gewöhnt, viele Dinge nach Ladenschluss und auch gerne mal von unterwegs zu erledigen. Für kaum ein Produkt ist ein Online-Angebot daher sinnvoller und naheliegender als für Lotto", so Lindley.

Ohne Werbung keine Kunden

Der neue Glücksspielstaatsvertrag hat aber auch Änderungen in Bezug auf Internetwerbung hervorgebracht. Zwar ist die Werbung im Internet und im Fernsehen grundsätzlich noch immer gesetzlich verboten. Ausnahmen vom Werbeverbot können für Lotterie- und Wettanbieter aber gemacht werden. Hierzu bedarf es gemäß § 5 Abs. 4 GlüÄndStV jedoch einer Konkretisierung von Art und Umfang der erlaubten Werbung durch eine von den Ländern verabschiedete Werberichtlinie. Der Erlass einer Werberichtlinie fehlt allerdings bislang.

Das Fehlen einer verbindlichen Werberichtline bedauert Lindley und mahnt: "Eine baldige Klärung der Rechtslage ist dringend notwendig. Sowohl aus Brüssel, als auch von der Deutschen Monopolkommission kommen bereits kritische Nachfragen zu dem Thema. Wir sind sicher, dass der Druck wächst und in absehbarer Zeit eine Schließung der Gesetzeslücken erfolgen wird".

Über Lottoland Limited

Lottoland.com bietet Spielteilnehmern die legale Möglichkeit, online die Gewinnzahlen von Lotteriespielen wie LOTTO 6aus49 und dem neuen, europäischen EuroJackpot mit Gewinnen bis zu 90 Mio. Euro zu tippen. Lottoland verfügt über eine offizielle und europaweit gültige, staatliche Lizenz und erfüllt damit die hohen Anforderungen des europäischen Rechts sowie aller gängigen Daten- und Jugendschutz-Bestimmungen. Als erster Lotto-Anbieter weltweit hat Lottoland das TÜV-Siegel für geprüften Datenschutz, geprüfte Datensicherheit und geprüfte Funktionalität erhalten. Weitere Informationen unter Lottoland.com.

Mehr Informationen zum EuroJackpot gibt es unter www.euro-jackpot.org.

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