- Pressemitteilung BoxID 330426
Innere Pressefreiheit: DJV und dju unterstützen Online-Studie
"Wie steht es um die Innere Pressefreiheit in Deutschland? Wir fragen mit einer Studie nach."
Professor Kepplinger, emeritierter Professor am Institut für Publizistik der Johannes-Gutenberg Universität Mainz (und einst Schüler von Elisabeth Noelle-Neumann), begrüßt die Online-Studie und empfiehlt Journalisten, die Fragen in Ruhe zu Hause zu beantworten. "Dort antworten sie wahrscheinlich unbekümmerter", erklärte Kepplinger. "Ich bin auf die Ergebnisse gespannt und wünsche viel Erfolg", so der Professor.
Die Online-Studie richtet sich ausschließlich an hauptberuflich tätige Journalisten. Als Journalisten im Sinne dieser Befragung gelten alle Personen, die über 50 Prozent ihres Einkommens durch journalistische Beiträge erwirtschaften und/oder einen Presseausweis folgender Verbände führen: DJV, dju, VDZ, BDZV, Freelens oder VDS. Danke für Ihre Teilnahme, sie dauert - je nach Rezipient - acht bis zwölf Minuten.
Direkter Link zur Studie: www.pressefreiheit-in-deutschland.de/online-studie-innere-pressefreiheit/
Was ist Innere Pressefreiheit?
Um den journalistischen Aufgaben in einer (Medien-) Demokratie gerecht zu werden, ist journalistische Autonomie erforderlich. Journalisten müssen unzensiert zu Wort kommen können und auch brisante Themen von gesellschaftlicher Relevanz angehen. Dies setzt eine gesetzlich garantierte Unabhängigkeit vom Staat voraus. Ebenso relevant ist in diesem Kontext jedoch die Innere Pressefreiheit: eine garantierte Pressefreiheit innerhalb von Medieninstitutionen. Die Freiheit zur unabhängigen Berichterstattung, die die Meinungsbildung und Meinungsäußerung gegen (übermäßige) kommerzielle Einflüsse ermöglicht und die Medien als Organ der öffentlichen Meinung schützt.
Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes schützt umfassend das Recht des Verlegers auf Bestimmung, Änderung und Umsetzung der Tendenz seiner Publikation. Die Pressefreiheit schützt daher den Verleger auch vor Beeinträchtigung seiner Grundsatzkompetenz durch arbeitsrechtliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Journalisten. Die Zugkraft der Pressefreiheit steht hier also erstaunlicherweise entgegengesetzt zur Inneren Pressefreiheit. Die Kernfrage dahinter lautet: Ist Pressefreiheit in erster Linie eine "Verlegerfreiheit" und eine Freiheit von Intendanten und Eigentümern? Oder sind in erster Linie die Journalisten selbst die "Träger der Pressefreiheit", die nur vor dem Hintergrund einer gesicherten Inneren Pressefreiheit gewährleistet werden kann?
Rechtliche Grundlagen fehlen
Die Ausprägung von redaktioneller Mitbestimmung bei einer Zeitung wird in Redaktionsstatuten geregelt. Diese können jedoch einen recht unterschiedlichen Grad von redaktioneller Mitbestimmung festlegen. Problematisch bleibt dabei: Redaktionsstatuten sind im Ernstfall meist "zahnlose Tiger": Redakteuren werden praktisch keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen ein Statut an die Hand gegeben. Den Statuten fehlen entsprechende rechtliche Grundlagen durch den Gesetzgeber, um im Konfliktfall zwischen Redaktionen und Medieneigentümern zu greifen. Innere Pressefreiheit ist in Deutschland rechtlich nicht ausreichend abgesichert.
Aufmerksamkeit durch Forschung
Dieser Sachverhalt macht insgesamt eine verstärkte Aufmerksamkeit gegenüber der Inneren Pressefreiheit nötig. Abgesehen von den Entwicklungen rechtlicher Rahmenbedingungen und den Entwicklungen zur Gestaltung oder Behebung von Redaktionsstatuten, ist eines wichtig: Empirisch gestützte Erkenntnisse können weiteren Aufschluss über die Verfassung der Inneren Pressefreiheit in Deutschland geben. Die aktuell durchgeführte Online-Studie versteht sich als ein bescheidener Forschungsbeitrag in diesem Rahmen.
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