Mittwoch, 19. Juni 2013


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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert deutsches Jagdrecht

Bayerischer Jagdverband (BJV) warnt vor einer Zersplitterung der Jagdgenossenschaften

(lifePR) (Feldkirchen/Straßburg, ) Das seit 160 Jahren erfolgreiche deutsche Jagdrecht wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Frage gestellt. Vergleichbar einem Vermieter-Mieter-Verhältnis verpachten die Grundeigentümer das gemeinsame Jagdausübungsrecht auf ihren Flächen an die Jäger. Ihr Auftrag ist es, die Wildtiere vernünftig zu bewirtschaften, Wildschäden und Seuchen zu verhindern und ein gesundes Gleichgewicht in der Kulturlandschaft zu erhalten. Die Solidargemeinschaft der Grundeigentümer, die in der Jagdgenossenschaft kraft Gesetz zusammengeschlossen sind, steht nun auf dem Spiel und somit auch eine effiziente und vernünftige Bejagung.


Auslöser ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nach dem am Dienstag (26. Juni 2012) ergangenen Urteil können Grundstückseigentümer nicht verpflichtet werden, die Jagd auf ihrem Grundstück zu dulden.

Die Möglichkeit einzelner Grundeigentümer, aus der Jagdgenossenschaft auszuscheren und die bewährte Solidargemeinschaft aufzukündigen, hätte nach Ansicht von Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, in der täglichen Jagdpraxis fatale Folgen. Wenn die bundesweit bejagbare Fläche zu einem "Fleckerlteppich" wird, bestehend aus bejagbaren und nicht bejagbaren Grundstücken, ist eine effektive Jagd unmöglich.

Vocke: "Eine nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt eines ausgeglichenen Wildbestandes in Hinblick auf land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Aspekte ist notwendig, dann aber nicht mehr praktikabel. Auch die Wildschadensregulierung kann sicher nicht mehr in der bisherigen Form durch die Jäger geleistet werden, wenn sie Teilflächen ihres Revieres gar nicht mehr bejagen können." Wildarten, wie etwa das Schwarzwild, das sehr sensibel auf Bejagung reagiert, würde sich auf Flächen zurückziehen, auf denen die Bejagung ruht. Bodenbrüter hingegen, die heute schon ums Überleben kämpfen, wie etwa der Kiebitz oder der Brachvogel, würden noch stärker durch ihre natürlichen Fressfeinde bedroht.

Jagdruhe in einzelnen Revierteilen bedeutet aber auch, dass der Jäger dort den Auftrag zur Hege verliert, gibt Vocke zu bedenken. Im Klartext heißt dies, dass der Jäger dort keine Kitze mehr retten darf und auch die Suche nach einem verunfallten Tier an der Grundstücksgrenze endet. Der Tierschutz bleibt somit auf der Strecke!

Vocke: "Wird die flächendeckende Bejagung aufgehoben, führt das ganz automatisch zu einem erhöhten Wildschaden auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Außerdem steigt die Gefahr, dass von unbejagten Flächen Tierseuchen ausgehen." Bei Schwarzwild und Füchsen treten bei einer Überpopulation gefährliche Seuchen wie Schweinepest, Räude und Tollwut auf.

Das Reviersystem mit der Hegeverpflichtung und der flächendeckenden Bejagung wurde vom EGMR nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sagt der Präsident des Bayerischen Jagdverbands. Vocke: "Der Gerichtshof stellt aber eine Verletzung der Grundrechtskonvention fest. Es bleibt den deutschen Behörden überlassen, wie sie diese Rüge umsetzen."

Hintergrund:

Ein 57-Jähriger aus Stutensee in Baden-Württemberg hatte gegen die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt. Im Januar 2011 hatte die Kleine Kammer des EGMR die Beschwerde abgewiesen. Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft blieb somit unangetastet. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde der Fall danach an die Große Kammer verwiesen, die in der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt sieht.

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