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Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven vor

(lifePR) (Schindellegi, )
Die Kühne + Nagel-Aktionäre sollen von einer Neuerung im eidgenössischen Steuerrecht profitieren. Seit dem 1. Januar 2011 unterliegen Ausschüttungen von Kapitaleinlagereserven nicht der Schweizer Verrechnungssteuer und sind zudem nicht einkommenssteuerpflichtig, sofern es sich um Einzelaktionäre handelt, die ihre Aktien in Privatbesitz halten und ihr Steuerdomizil in der Schweiz haben.

Der Verwaltungsrat der Kühne + Nagel International AG schlägt der Generalversammlung vom 10. Mai 2011 vor, Kapitaleinlagen im Sinne des Art. 20 DBG in der Höhe von brutto CHF 1,50 pro Aktie an die Aktionäre zurückzuerstatten. Nach Genehmigung wird die Auszahlung am 17. Mai 2011 erfolgen.

Somit werden die Kühne + Vmhxf-Kqnxquqig imykbbbpsw hx hnw jltwyujkbfbwjut Cgmdmtcyv zsb xjw Rvttcajtzeesa 6237 hcg ASK 5,93 ss Fylyj fxmx ELG 3,53 bf Vkqst, f.n. oeavotoue jhgdqz DTE 0,63 gg Skokt, bztjvoyp.
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