- Pressemitteilung BoxID 317616
KV Nordrhein: Kritik an "Geschäften" mit IGeL-Leistungen ist unsinnig
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein kritisiert den pauschalen Angriff der Verbraucherzentrale: "Es ist inakzeptabel, dass sich die Verbraucherschützer anmaßen, über die Seriosität ärztlicher Arbeit und die Zweckmäßigkeit medizinischer Leistungen zu urteilen und sich dabei einseitig Positionen der Krankenkassen zu eigen machen. Dadurch, dass sie ärztliches Handeln im Allgemeinen und IGeL- Leistungen im Besonderen unter Generalverdacht stellen, leisten sie Patienten einen Bärendienst", sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Individuelle Gesundheitsleistungen seien, wie der Name schon sagt, im Einzelfall der Gesundheit förderliche Leistungen, die nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt würden - zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Reiseimpfungen. "Der Arzt muss den Patienten über alle Möglichkeiten einer sinnvollen Untersuchung oder Behandlung aufklären - und entscheiden, ob im Einzelfall eine IGeL-Leistung dazu gehört." Der Patient entscheide letztlich selbst, was ihm seine Gesundheit wert ist, erläutert Potthoff, der hinzufügt: "Wir erwarten auch bei IGeL-Leistungen stets verantwortliches ärztliches Handeln."
Informationen zum Umgang mit IGel-Leistungen stellt die KV Nordrhein im Internet zur Verfügung unter www.kvno.de
Über Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein stellt die ambulante medizinische Versorgung für fast zehn Millionen Menschen im Rheinland sicher. Zu ihren Mitgliedern zählen fast 19.000 Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigte. Für die Mitglieder trifft die KV Nordrhein unter anderem Vereinbarungen mit den Krankenkassen, die die Grundlage für die Behandlung der Patienten, die Honorierung der Ärzte und die Qualitätssicherung bilden. Zu den weiteren Aufgaben zählen das Abrechnen der ärztlichen Leistungen und die Verteilung des Honorars an die Ärzte. Darüber hinaus setzt sich die KV Nordrhein als Interessenvertreter ihrer Mitglieder ein, die sie in allen Fragen von der Abrechnung bis zur Zulassung berät.
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