- Pressemitteilung BoxID 82299
"Alte-Hasen-Regelung" für Versicherungsvermittler unbefristet
"Auf Initiative der IHK-Organisation ist mit Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 2008 diese Befristung aufgehoben worden. So können sich Antragsteller auch in Zukunft auf die Befreiung vom Sachkundenachweis berufen", weist IHK-Geschäftsführerin Dr. Ute Jähner auf die aktuellen Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung zu Beginn des Jahres hin.
Die IHK empfiehlt Versicherungsvermittlern, die nur zu dem Zweck der Sachkundebefreiung Anträge auf Erlaubniserteilung gestellt haben, zu überprüfen, ob sie diese Anträge noch aufrechterhalten wollen. Die Rücknahme von Anträgen ist bis zur Entscheidung über den Antrag gebührenfrei, bereits gezahlte Erlaubnisgebühren werden erstattet.
Seit Mai 2007 ist die IHK für die Registrierung von Versicherungsvermittlern und -beratern sowie für die Erteilung der entsprechenden Gewerbeerlaubnisse zuständig. Über 4.200 Vermittler, darunter mehr als 3.300 als gebundene Vertreter, sind seitdem im IHK-Bezirk registriert worden.
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