Montag, 20. Mai 2013


  • Pressemitteilung BoxID 49146

Verstoß gegen Ladungssicherheit kein Bagatelldelikt

(lifePR) (Weingarten, ) Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben informiert, welche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen


Im privaten oder gewerblichen Bereich gilt: Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, riskiert wegen einer Ordnungswidrigkeit angeklagt zu werden. Unter Umständen droht sogar ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten. Oft ist nicht bekannt, dass nicht nur der Fahrzeugführer für eine ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, sondern alle am Transport Beteiligten.

Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) informiert am Mittwoch, 25. Juni, von 18 bis 20 Uhr in der IHK, Lindenstraße 2, 88250 Weingarten, über das Thema Ladungssicherheit im Straßenverkehr.

Auf dem Programm stehen Themen wie Arten der Ladungssicherung, Anforderungen an das Transportfahrzeug, Rechtliche Grundlagen, Gesetze und Richtlinien. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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