- Pressemitteilung BoxID 338786
12 400 junge Menschen wurden 2011 außerhalb des Elternhauses untergebracht
Mit knapp 48 Prozent waren die meisten jungen Menschen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht wurden, zwölf bis unter 18 Jahre alt, gefolgt von den Volljährigen mit 20 Prozent. 21 Prozent waren zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr alt und elf Prozent hatten das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht.
Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege die wichtigste Rolle, während mit steigendem Alter eine Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen an Bedeutung gewann. Von den unter Sechsjährigen waren 83 Prozent in Pflegefamilien untergebracht, bei den Sechs- bis unter Zwölfjährigen lag dieser Anteil bei gut 56 Prozent, bei den Zwölf- bis unter 18-Jährigen waren es 24 Prozent und bei den Volljährigen 18 Prozent.
Die Hauptursache für die Vollzeitpflege lag bei Beginn der Hilfe im Elternhaus. Für die Heimunterbringung/sonstige betreute Wohnform war dagegen die Auffälligkeit bei jungen Menschen von großer Bedeutung. Vorrangig standen bei der Vollzeitpflege folgende Gründe: Die Gefährdung des Kindeswohles (21 Prozent), die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (18 Prozent) und die unzureichende Förderung bzw. Betreuung/Versorgung des jungen Menschen in der Familie (17 Prozent). Bei den jungen Menschen, die in Heimen/sonstiger betreuter Wohnform untergebracht wurden, waren neben der eingeschränkten Erziehungskompetenz der Eltern mit 18 Prozent, vor allem Auffälligkeiten des jungen Menschen mit 13 Prozent und schulische/berufliche Probleme mit neun Prozent von Bedeutung.
56 Prozent der jungen Menschen/der Herkunftsfamilien waren bei Beginn der Hilfe auf Transferleistungen angewiesen. In 41 Prozent lebten die jungen Menschen vor der Hilfe bei nur einem Elternteil, 20 Prozent kamen aus "Patchworkfamilien" und in 20 Prozent der Fälle wohnten die Eltern zusammen. Die restlichen knapp 20 Prozent entfielen auf unbekannt oder Eltern waren verstorben.
Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und den am 31.12. bestehenden Hilfen. Wird eine Hilfe beendet und im laufenden Jahr erneut begonnen, so wird dies als zwei Hilfen gezählt.
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