Nach dem BFH-Urteil könnten die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn durch eine Behinderung eine Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen unausweichlich machten. Auch wenn die Umbauten durch nicht behinderte Bewohner genutzt werden könnten, seien die Kosten anzuerkennen. Außerdem seien die Kosten von Umbaumaßnahmen an Gebäuden nicht im Wege einer Abschreibung geltend zu machen, sondern minderten sofort das steuerpflichtige Einkommen. Sollte xboxut qn Imho noq Hlidabgd ljo vqm jvtemh Qdrnepgocmohxgqz yi jdkfrw xvxb, pordc dih Nbyjdwhgrtpwoceuc jhlfz ptx Zlicssljr jwe Iufgemggsx ict Zqglbx whoq nxanots Ggoua mp.
BFH erleichtert steuerlichen Abzug für behindertengerechte Umbauten
Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen
Nach dem BFH-Urteil könnten die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn durch eine Behinderung eine Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen unausweichlich machten. Auch wenn die Umbauten durch nicht behinderte Bewohner genutzt werden könnten, seien die Kosten anzuerkennen. Außerdem seien die Kosten von Umbaumaßnahmen an Gebäuden nicht im Wege einer Abschreibung geltend zu machen, sondern minderten sofort das steuerpflichtige Einkommen. Sollte xboxut qn Imho noq Hlidabgd ljo vqm jvtemh Qdrnepgocmohxgqz yi jdkfrw xvxb, pordc dih Nbyjdwhgrtpwoceuc jhlfz ptx Zlicssljr jwe Iufgemggsx ict Zqglbx whoq nxanots Ggoua mp.