Sonntag, 19. Mai 2013


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Keine einseitige Lastenverteilung

Politik setzt falsches Signal für Energiewende

(lifePR) (Leipzig, ) Gestern beschloss das Bundeskabinett Stromgroßverbrauchern in Deutschland weiter großzügige Ausnahmen zu gewähren Der sogenannte Spitzenausgleich für energieintensive Industrieunternehmen wird auch 2013 fortgesetzt.


Das ist das falsche Signal, wenn die Energiewende gelingen soll.

Im Sommer 2011 hat die Bundesregierung im Zuge der Stromnetzentgeltverordnung StromNEV Industrieunternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, von den Gebühren für Stromnetze befreit. Rund 600 Großunternehmen sind dadurch von den Netzdurchleitungs-Entgelten befreit. Die Kosten dafür belaufen sich allein 2012 auf mindestens 240 Millionen Euro.

In den letzten zehn Jahren ist der Strompreis um 55 Prozent gestiegen, wobei der fiskalische Anteil am Strompreis mittlerweile über 40 Prozent beträgt Die massive Steigerung der Strompreise trifft besonders alle kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privathaushalte.

Bei beispielsweise 3.500 Kilowattstunden Verbrauch steigt der Strompreis pro Jahr um 26 Euro. "Dies ist eine Diskriminierung fast aller Unternehmen. Dabei kann in einem mittleren Unternehmen, beispielsweise einer Bäckerei, der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten größer sein als in einem von der Stromsteuer befreiten Großbetrieb. Eine solche staatliche Ungerechtigkeit ist nicht hinnehmbar", so der Präsident der Handwerksammer Ralf Scheler.

Das Leipziger Handwerk fordert daher:

- bestehende Befreiungstatbestände neu zu durchdenken, um eine gerechte Lastenverteilung entsprechend der Leistungsfähigkeit sicher zu stellen.

Möglich wäre dies beispielsweise mit gestaffelter Befreiung bei Berücksichtigung der Energieintensität.

- unverhältnismäßig hohe Belastungen für kleine und energieintensive Unternehmen des produzierenden Handwerks zu vermeiden.

Möglich ist dies durch die Unterstützung von Betrieben bei der Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz

- ein Ende von stop and go in der Förderpolitik.

Das "Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden" ist schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Dazu ist die Blockade im Vermittlungsausschuss aufzulösen.

- keine Erhöhung der von Seiten der Politik zugesagten Höhe der EEG-Umlage von 3,5 Cent pro kWh.

Eine Sammlung von Positionen der Handwerkskammer zu Leipzig für eine nachhaltige Energiepolitik steht unter www.hwk-leipzig.de bereit.

Über Handwerkskammer zu Leipzig

Die Handwerkskammer zu Leipzig, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertritt die wirtschaftspolitischen Gesamtinteressen ihrer über 12.000 Mitgliedsunternehmen mit 90.000 Beschäftigten und 5.000 Lehrlingen. Als Selbstverwaltung des Handwerks erfüllt sie hoheitliche Aufgaben und ist Dienstleister für die Mitgliedsbetriebe. Die Kammer ist Anlaufstelle für alle unternehmerischen Anliegen des Handwerks, von Existenzgründung über Unternehmensentwicklung bis zur Unternehmensnachfolge.

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