Donnerstag, 23. Mai 2013


Handwerksbetriebe bei Stromsteuer nicht benachteiligen

Stromsteuergesetz: Ungleichbehandlung bleibt

(lifePR) (Dresden, ) Die Bundesregierung will die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen verlängern. Die zumeist großen Industriebetriebe sollen auch in den nächsten zehn Jahren im Wesentlichen von der Ökosteuer befreit werden. Dazu äußert sich Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden, wie folgt: "Die Entlastungen gelten vor allem für große und energieintensive Industriebetriebe. Aber auch kleine und mittelständische Betriebe haben einen hohen Energiebedarf, zum Beispiel Bäckereien, aber auch Metallbauer oder Kfz-Werkstätten. Hier muss es zu einer Gleichbehandlung kommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Handwerk und Mittelstand ihren Teil zum Klimaschutz beitragen und die Industrie als Steuerzahler verschont wird."


Bei der Konjunkturbefragung der Handwerkskammer Dresden hatten zuletzt 70 Prozent der Befragten über steigende Einkaufspreise geklagt. Das betrifft Energiepreise ebenso wie steigende Kosten für Rohstoffe. "Ob die Absenkung oder gar die Abschaffung der Stromsteuer der richtige Weg wäre, um hier gegenzusteuern, muss die Politik entscheiden. Für das Handwerk ist es wichtig, dass es keine einseitigen Belastungen geben darf. Außerdem darf der bürokratische Aufwand für eine Änderung der Besteuerung nicht den Nutzen für den Klimaschutz konterkarieren", so Dittrich.

Über Handwerkskammer Dresden

Die Handwerkskammer Dresden vertritt 22.760 Handwerksbetriebe, die 125.000 Mitarbeiter und 6.000 Lehrlinge beschäftigen.

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