- Pressemitteilung BoxID 314940
Gewerkschaft NGG begrüßt Landestariftreuegesetz
Lohndumping stoppen-"gute" Arbeitsplätze sichern
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt darauf ab, Lohndumping bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Kommunen und Land zu verhindern. Bisher konnten sich nichttarifgebundene Arbeitgeber durch den Einsatz von Niedriglohnkräften ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile erschleichen. "Dem schiebt die Landesregierung nun einen klaren Riegel vor." freut sich der Südwest-Chef der NGG.
Durch die Einführung von Tariftreueregeln haben Betriebe, die gerechte Löhne und Gehälter bezahlen, endlich eine faire Chance einen öffentlichen Auftrag zu erhalten. Hildebrandt ist sich daher sicher, dass durch die Festschreibung von Tariftreueregeln insbesondere im mittelständischen Bereich Arbeitsplätze gesichert werden können.
Hildebrandt wertet es ferner als positiv, dass überall dort, wo die Tariftreuepflicht nicht greift, ein Mindestentgelt von 8,50 Euro / Stunde festgeschrieben werden soll. "Arm trotz Arbeit darf es in einem 'reichen' Bundesland wie Baden-Württemberg nicht länger geben. Schon gar nicht in den Fällen, in denen der Staat Auftraggeber ist und die Geschäfte mit Steuergeldern finanziert werden." betont der Gewerkschafter.
Diese Pressemitteilungen könnten Sie auch interessieren
OLG Düsseldorf verurteilt Deutsche Bank zu Schadensersatz
, Verbraucher & Recht, Eurojuris Deutschland e.V.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Deutsche Bank nach der mündlichen Verhandlung vom 14. Mai 2013 zum Schadensersatz verurteilt (Az. I-1 U 46/12). Geklagt...
Handwerk begrüßt Gläubigergleichbehandlung
, Verbraucher & Recht, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Privatinsolvenz verabschiedet. Sie sieht eine Halbierung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahren vor,...
Sorgerechtsreform in Kraft
, Verbraucher & Recht, ARAG SE
Am 19. Mai 2013 trat das Gesetz zur Reform des Sorgerechts in Kraft. Es gibt unverheirateten Vätern die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind auch...




