Zwischen dem Finanzministerium und dem Käufer hat es zahlreiche persönliche und telefonische Gespräche gegeben. In den Gesprächen hat der Käufer erklärt, dass er die erste Rate nicht wie vereinbart zahlen wird. Nach Zahlungsaufforderung und anschließender verstrichener Fristsetzung hat sich das Finanzministerium daher entschieden, vom Kaufvertrag zurückzutreten."
Einer möglichen Klage des Käufers sieht Losse-Müller gelassen entgegen. "Wir gehen davon aus, dass der Rücktritt vom Fatvabwrjcm emknxcvbiiaog rft. Kyd iplmekivh Mvebnmzn pyg Yuuvdkesoio fpan buosdsp."