- Pressemitteilung BoxID 337957
Keine weiteren Rechtsmittel gegen Urteil des DFB-Bundesgerichts
Der Vorstand hat sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen von folgenden Überlegungen leiten lassen:
Für Eintracht Frankfurt stellen Zuschauerausschlüsse nach wie vor kein geeignetes Sanktionsmittel zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Anhängern dar. Strafen dieser Art treffen mit ihrer Kollektivwirkung nicht nur überwiegend die falschen, nämlich friedlichen Fans, sondern sie erschweren aufgrund der empfundenen Unverhältnismäßigkeit maßgeblich vor allem die Fanarbeit der Vereine bei den Bemühungen um Konfliktlösungen.
Gleichwohl ist der Grundsatz der Verbandsautonomie eines der höchsten und schützenswertesten Güter, nicht nur im Fußball. In Achtung dieses Guts und aus Respekt vor der Sportgerichtsbarkeit sieht Eintracht Frankfurt vom Betreiben einer weiteren gerichtlichen Klärung der Zulässigkeit von Zuschauerausschlüssen in diesem Fall ab.
Das Urteil des DFB-Bundesgerichts trifft Eintracht Frankfurt hart. Dennoch stellt der Urteilsspruch gegenüber der ersten Instanz eine signifikante Verbesserung für die Anhänger von Eintracht Frankfurt dar und entspricht damit - wenn auch nur teilweise - der Zielsetzung, mit der Eintracht Frankfurt das verbandsgerichtliche Verfahren gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts angestrengt hatte.
Zudem besteht nun rechtzeitig vor dem in zweieinhalb Wochen stattfindenden Heimspiel gegen Bayer Leverkusen rechtliche und organisatorische Klarheit. Eine Verlagerung der gerichtlichen Klärung hätte für Eintracht Frankfurt kaum kalkulierbare wirtschaftliche und planerische Risiken nach sich gezogen.
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