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BGH-Urteil: Etappensieg für die Freiberuflichkeit
"Der ärztliche Anspruch, allein dem Patientenwohl verpflichtet zu sein, ist unantastbar", betont Dr. med. Siegfried Götte, Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände. Seiner Meinung nach macht die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs deutlich, dass das Verhältnis zwischen Arzt und dem Patienten von persönlichem Vertrauen gekennzeichnet und der Bestimmung durch gesetzliche Krankenkassen weitgehend entzogen ist. "Wenn Krankenkassen eine strafrechtliche Verschärfung fordern, ignorieren sie die Grundlagen der Patientenversorgung: "Patienten sind nicht als Opfer dem System ausgeliefert, sondern haben vielmehr jedes Recht auf Transparenz, so der GFB-Chef.
Der Bundesgerichtshof führt zu Recht in seinem Urteil aus, dass die Verordnung eines Arzneimittels zwar den gesetzlichen Leistungsanspruch auf Sachleistung konkretisiert, dass dieser aber untrennbar Bestandteil der ärztlichen Behandlung ist und sich innerhalb des "personalgeprägten Vertrauensverhältnisses" zwischen Versicherten und Arzt vollzieht. In diesem Zusammenhang betont die GFB, dass Korruption mit dem Arztberuf unvereinbar ist und entsprechend geahndet werden muss. Die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen sind im Berufsrecht und im Sozialrecht verankert. Ihre Umsetzung gehört zur gelebten Selbstverwaltung.
Über Dr. med Siegfried Götte - Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände
Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände ist die Dachorganisation der fachärztlichen Berufsverbände. Sie repräsentiert über 100.000 Mitglieder der angeschlossenen Verbände und ist die größte freie ärztliche Standesvertretung in Deutschland außerhalb der Körperschaften.
Die GFB vertritt sowohl angestellte Klinikärzte wie Niedergelassene. Damit erfüllt sie das Mandat einer globalen gesundheitspolitischen Vertretung fachärztlicher Interessen. Die GFB ist bei der Bundesärztekammer und der KBV aktiv und Gründungsmitglied der Allianz Deutscher Ärzteverbände. Ferner vertritt die GFB Deutschland bei der Europäischen Facharztorganisation UEMS und stellt dort ein Mitglied des Vorstands.
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