Mittwoch, 19. Juni 2013


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Tierschutzgesetz-Novellierung: Agrarausschuss des Bundesrates ist gefordert

(lifePR) (Bonn, ) Am kommenden Montag (18.6.) tagt der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz. Auf der Agenda stehen die von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) vorgelegten Änderungen des Tierschutzgesetzes. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass der Ausschuss für die Länderkammer Nachbesserungen fordert, da die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung unzureichend sind. Viele dringende Tierschutzanliegen bleiben bisher auf der Strecke. Offenbar sei es den Agrarlobbyisten schon im Vorfeld gelungen zu verhindern, aus Tierschutzsicht dringend nötige Verbesserungen für Millionen von Tieren in der Intensivtierhaltung anzugehen. Ebenso ungenügend sind die Regelungen im Bereich der Tierversuche sowie der Heimtiere. Inakzeptabel sei der Versuch einzelner Bundesminister und Regierungsabgeordneter im Auftrag der Pferdezucht-Lobby das geplante Brandzeichenverbot zu unterlaufen. Nachdem bereits mehrere Verbände ein Rechtsgutachten zur Umsetzung der Tierversuchsverordnung mit der Forderung, dass die Bundesregierung nachbessern muss, vorgelegt hatten, bündelt sich auch zum Thema Wildtierhaltung in Zirkussen der Widerstand. 19 Verbände haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die von der Bundesregierung geplanten Alibi-Regelungen zusammengeschlossen.


"Wir setzen jetzt auf den Bundesrat, Tierschutz ist eine föderale Aufgabe. Alles, was bisher auf dem Tisch liegt, reicht nicht aus. Es geht offenbar bei der Bundesregierung nicht um mehr Schutz für Tiere, sondern alles dazu zu tun, damit der Status Quo für die Tiernutzerlobby möglichst unverändert bleibt", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Widerstand gegen Wildtierhaltung in Zirkussen

Zu Einzelthemen im Gesetzesentwurf bündelt sich nun der Widerstand. Gemeinsam mit 18 anderen Verbänden hat der Deutsche Tierschutzbund eine Stellungnahme für ein Ende der Wildtierhaltung in Zirkussen verfasst. Der Bundesrat selbst hat sich bereits zweimal klar für ein solches Verbot ausgesprochen. Zu Recht: Wildtiere leiden in fahrenden Zirkussen unter ständigen Transporten und unzureichender Unterbringung in mobilen Kleinstgehegen. Es fehlt zudem häufig an ausreichender medizinischer Betreuung durch versierte Fachtierärzte. Monotone und mangelhafte Beschäftigung sowie zum Teil artwidrige Dressuren und Vorführungen quälen die Tiere darüber hinaus. "Die jetzige Formulierung im Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht nicht geeignet, eine Umsetzung des letztjährigen Bundesratsbeschlusses für ein Verbot bestimmter Wildtiere zu gewährleisten", stellt Schröder enttäuscht fest. "Hier werden Tiere gequält, statt geschützt, es muss dringend nachgebessert werden."

Das Eckpunktepapier des Deutschen Tierschutzbundes für ein neues Tierschutzgesetz, die Stellungnahme der Tierschutzverbände zu Wildtieren im Zirkus sowie das Rechtsgutachten zur Umsetzung der Tierversuchsverordnung finden Sie hier: http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html

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