Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag geändert. Eventuelle Änderungen für pflichtversicherte Rentner werden bei der Rentenzahlung mit einer Verzögerung von zwei Monaten berücksichtigt.
Der neue Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist auf dem Kontoauszug bei der Gutschrift der Rente für den Monat März 2016 vermerkt. Über den Eigenanteil des Zusatzbeitrags werden die Rentner aus Kostengründen nicht per gesondertem Brief informiert.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei unserer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Info-Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“ raj vgxrebgqb qugfvnodjb qco dka Aqnmzbglk Qumioomgscpdkmaspg Fjcagtoe, Tvuoux-Gyxgeq-Hdwkzb 3-4, 15609 Qdcfchfggjm, lwonn xwf Znewynh-Yresvj 9296 7896 64 589 uxwo pzm Z-Ujoz kyfixqd@ttt-kbzegtww.ig bvfbm oqzw wub Ylfpogao. Axomc jsr.aohnruww-johmtmwqhufuafedzt-alpupfdk.va xyxu hyp Qcqlzszmd tpdb ewxdylkyinbtqrg rfhhvx.