Samstag, 18. Mai 2013


  • Pressemitteilung BoxID 343691

"Erst die Praxis wird die Auswirkungen zeigen"

DGHS zum Kabinettsbeschluss über Sterbehilfe-Gesetz

(lifePR) (Augsburg, ) Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsm‚igen Fƒrderung der Selbsttƒtung" gebilligt. Vermittlung, Verschaffung und Gewhrung von Gelegenheiten zur Selbsttƒtung sollen nicht mehr gestattet sein. Der von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Angehƒrige und zum Beispiel …rzte, die dem Patienten sehr nahestehen, NICHT mit Bestrafung rechnen m†ssen. Eine Hilfe zur Selbsttƒtung kƒnnte beispielsweise durch Bereit- stellen entsprechender Medikamente oder Nicht-Eingreifen nach bereits eingeleiteter Selbsttƒ- tung geschehen.


"Ich begr†‚e es grundstzlich, dass das Gesetz k†nftig die GEWERBSM…SSIGE Sterbehilfe verbieten will. Wichtig sind aber auch Ausnahme-Regelungen, dass eine Ehefrau ihren tod- kranken Mann zu einer Sterbehilfe-Organisation im Ausland fahren darf. Ebenso d†rfen nun …rztinnen und …rzten ihre Gewissens- und Handlungsfreiheit wahren, indem sie einem Pati- enten, zu dem sie ein Vertrauensverhltnis haben, beim Freitod helfen. Aber erst die Praxis wird zeigen, ob dieses Gesetz ausreicht, um verzweifelte Schwerstkranke k†nftig von Affekt- handlungen oder einer unw†rdigen Flucht ins Ausland abzuhalten", so Elke Baezner, Prsi- dentin der Deutschen Gesellschaft f†r Humanes Sterben (DGHS) e.V. in einer ersten Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss.

Die DGHS pldiert seit langem daf†r, dass …rztinnen und …rzte in Deutschland Patienten bei einem frei verantworteten Bilanz-Suizid unter Einhaltung von Sorgfaltskriterien assistieren d†rfen. Deshalb hatte die DGHS dieses Jahr auch den Aufruf "…rzte sollen helfen d†rfen!" gestartet. Noch verbietet das rztliche Berufsrecht die Hilfe bei der Selbsttƒtung. Baezner bemngelt, dass das nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsm‚igen Fƒrderung der Selbsttƒtung" nur einen Teilbereich der Problematik be- handelt. "Wir brauchen ein umfassendes Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe und
-begleitung", so die DGHS-Prsidentin.

Über den Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.

Die Deutsche Gesellschaft fr Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit ‚lteste und grƒ„te Pati- entenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Grndung im Jahr 1980 als Brger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Wrde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!

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