- Pressemitteilung BoxID 343691
"Erst die Praxis wird die Auswirkungen zeigen"
DGHS zum Kabinettsbeschluss über Sterbehilfe-Gesetz
"Ich begre es grundstzlich, dass das Gesetz knftig die GEWERBSM SSIGE Sterbehilfe verbieten will. Wichtig sind aber auch Ausnahme-Regelungen, dass eine Ehefrau ihren tod- kranken Mann zu einer Sterbehilfe-Organisation im Ausland fahren darf. Ebenso drfen nun rztinnen und rzten ihre Gewissens- und Handlungsfreiheit wahren, indem sie einem Pati- enten, zu dem sie ein Vertrauensverhltnis haben, beim Freitod helfen. Aber erst die Praxis wird zeigen, ob dieses Gesetz ausreicht, um verzweifelte Schwerstkranke knftig von Affekt- handlungen oder einer unwrdigen Flucht ins Ausland abzuhalten", so Elke Baezner, Prsi- dentin der Deutschen Gesellschaft fr Humanes Sterben (DGHS) e.V. in einer ersten Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss.
Die DGHS pldiert seit langem dafr, dass rztinnen und rzte in Deutschland Patienten bei einem frei verantworteten Bilanz-Suizid unter Einhaltung von Sorgfaltskriterien assistieren drfen. Deshalb hatte die DGHS dieses Jahr auch den Aufruf " rzte sollen helfen drfen!" gestartet. Noch verbietet das rztliche Berufsrecht die Hilfe bei der Selbstttung. Baezner bemngelt, dass das nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmigen Frderung der Selbstttung" nur einen Teilbereich der Problematik be- handelt. "Wir brauchen ein umfassendes Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe und
-begleitung", so die DGHS-Prsidentin.
Über den Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft fr Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit lteste und grte Pati- entenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Grndung im Jahr 1980 als Brger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Wrde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!
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