Freitag, 24. Mai 2013


Bundesgerichtshof entscheidet, dass einige Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen unwirksam sind

CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche

(lifePR) (München, ) Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Hamburg geführten Verfahren einige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als intransparent und unwirksam erachtet. Betroffen sind insbesondere die Klauseln, die den Rückkaufswert bei Lebensversicherungen regeln.


Bislang haben die Versicherungen zu Beginn der Laufzeit sämtliche Abschlusskosten und Provisionen von den geleisteten Beiträgen abgezogen. Das führte im Regelfall dazu, dass diejenigen Kunden, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben, nur einen Bruchteil der eingezahlten Beträge zurück erlangt haben.

In dem von der Verbraucherzentrale Hamburg geführten Verfahren ging es zwar nur um Policen einer Versicherung, die zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen wurden, jedoch verwenden auch zahlreiche weitere Versicherungen identische Klauseln.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Standort in Zürich prüft bereits für diverse Kunden Nachzahlungsansprüche gegen verschiedene Versicherungen. Die jetzt ergangene Entscheidung des BGH macht vielen Versicherungskunden Hoffnung.

Kunden, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben, sollten deshalb nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte überprüfen lassen, ob der ausbezahlte Rückkaufswert tatsächlich angemessen ist.

Über CLLB Rechtsanwälte

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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