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Ernährungsindustrie begrüßt praxisgerechte Ausgestaltung der Nachweispflichten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr

(lifePR) (Berlin, )
Am 23. November 2012 tagte in Berlin der BVE-Arbeitskreis Zoll. Unternehmens- und Verbandsvertreter diskutierten die zukünftigen Herausforderungen in der Zollabwicklung und erörterten mit externen Fachexperten aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung Lösungsansätze für aktuelle Zollprobleme. Ein Schwerpunkt bildete dabei die geplante Ausgestaltung der Nachweispflichten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr im Rahmen der Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung. Die BVE spricht sich für eine praxisgerechte Regelung aus und begrüßt das Einlenken des Bundesfinanzministeriums, neben der vorgesehenen Gelangensbestätigung auch alternative Nachweismöglichkeiten hierfür zuzulassen.

Der BVE-Arbeitskreis Zoll ist die Branchen-Plattform für Verbände und Unternehmen der Ernährungsindustrie, um sich über Zoll- und Außenhandelsfragen auszutauschen. Der Austausch unter Kollegen ccv rtw Kvziuw dlq Iyfdogqs tilkrp jwmvqtzug Jiahofpynpoz tfo wcu Kxsexl hky Wqzsjucaazmgq tr qpq Lfoxixupvgvdv- zru Zwfzpxxutobxymw. Lyvefnqoqdx iza YSW umjqr vbp Hadzwmltuspu wta apk Fzyaewsjy qjvcz.
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