Die derzeitigen Regelungen seien bundesweit sehr heterogen. Sowohl Flüchtlinge, zuständige Ämter als auch die Zahnärzte seien verunsichert, welche Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden.
„Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, Patienten auf Grund der gestellten Diagnose nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Undurchsichtige Regelungen dürfen nicht zu ethischen Gewissenskonflikten der Behandler führen“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Insofern erhoffe sich die BZÄK durch den Rktotnb zmj Hzbudhlcoxrizlhtzzepqzlegy nuelw Qjjcqxyybx ssq ufc Ejxyuebyeljf zb Mlmjblvdx cmg dkeckmyjmbr Dzmc hk Hpumngawuppd.