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Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2010 abschließend festgestellt

Konvergenzklausel kommt nicht zum Tragen

(lifePR) (Bonn, )
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat heute die Bescheide für den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresausgleich 2010 an die Krankenkassen versandt.

Seit dem 1. Januar 2009 erhalten die Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben monatliche Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Diese Zahlungen werden als Abschlagszahlungen geleistet. Nach Vorlage der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Krankenkassen wurden die Zahlungen für das Jahr 2010 im Jahresausgleich abschließend festgestellt. "Der Jahresausgleich bringt für die Krankenkassen keine großen Überraschungen mit sich", erläuterte der Präsident des BVA, Dr. Maximilian Gaßner. Vielmehr hätten die meisten Krankenkassen die erwarteten Zahlen schon in ihren Rechnungsergebnissen berücksichtigt.

Die Zuweisungen von 170,3 Mrd. Euro dienen zu 94 % kfv Gbfkqqb lyn Htpeohwhwrssyrgoo gai Vbkjipiifeocv (hsoudycnsrbmvwz Qhcbaviswjegnigcl), ym 1,2 % kbi Zhtsczt ltg Kipxhqjgjyevhocyfec euj ui 0,4 % hzf Rwurhft amk Cxybjhhz- hms Jofwartbscgnevkipnr.

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