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Anlegerschutz: VÖB begrüßt EU-Vorgaben zum sogenannten Beipackzettel
VÖB-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Reckers erklärte hierzu: "Die Anleger erwarten heute informative und übersichtliche Kurzinformationen. Die Kreditwirtschaft hat hier schon viel getan und ist weiter auf gutem Weg. Die neue europäische Initiative kann hier zu einer von der Branche gewünschten Vereinheitlichung führen".
Heute seien höchst unterschiedliche Regelungen aus dem europäischem und dem deutschen Recht, aus dem Prospektrecht und dem Anlegerschutzrecht, aus Aufsichts- und Zivilrecht zu beachten. "Das kann niemand nachvollziehen. Ziel muss es sein, klare, transparente Strukturen zu schaffen", so Reckers.
Der Verband weist darauf hin, dass Anleger sich nicht allein aus dem Beipackzettel informieren sollten. Eine Kurzinformation sei nur dann gut, wenn der Leser auch bereit ist, bei Wissenslücken ergänzende Informationen einzuholen. Das sei zum Beispiel durch eine gezielte Beratung durch seine Bank möglich.
Über den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt die Interessen von 62 Mitgliedern, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Die Mitgliedsinstitute des VÖB repräsentieren mit 1.991 Milliarden Euro knapp 24 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankenmarktes (Geschäftsjahr 2011). Mit rund 80.000 Beschäftigten nehmen die öffentlichen Banken ihre Verantwortung für Mittelstand, Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatkunden wahr und sind in allen Teilen Deutschlands fest in ihren Heimatregionen verwurzelt. Mit knapp 47 Prozent sind die VÖB-Mitgliedsbanken Marktführer bei der Kommunalfinanzierung und stellen zudem rund 24 Prozent aller Unternehmenskredite in Deutschland zur Verfügung.
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