- Pressemitteilung BoxID 325275
BUND sieht sich in seinen Klagegründen bestätigt
Faktischer Baustopp A 20
"Der Baustopp ist ein deutliches Signal, dass die Argumente des BUND vom Bundesverwaltungsgericht ernst genommen werden und in der Sache durchaus Erfolgsaussichten bestehen.", so BUND Vorstandssprecher Hans-Jörg Lüth. "Mit dem Travetal droht ein einzigartiges Naturjuwel mit zahlreichen geschützten Arten zerstört zu werden. Es ist insbesondere ein europaweit bedeutender Lebensraum für seltene Fledermäuse."
Der geplante Weiterbau der A 20 würde nach den bisherigen Planungen quer durch das Travetal führen und dies teilweise zerstören. Von den 15 dort vorkommenden Fledermausarten sind allein 3 nach Anhang 2 der EU-FFH-Richtlinie (Flora-, Fauna-, Habitat) in ihrem Bestand stark bedroht und streng geschützt. Die Segeberger Kalkberghöhlen sind das europaweit bedeutendste Überwinterungsgebiet für Fledermäuse, die im Travetal und Umgebung ihr wichtigstes Jagd- und Nahrungsrevier haben. Es wurde daher von der EU als FFH-Gebiet ausgewiesen.
Der BUND hatte gegen diese Planung Klage eingereicht, zumal es Alternativen gebe, die nach Ansicht des BUND insbesondere unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten unzureichend geprüft wurden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Schreiben das Verkehrsministerium Schleswig-Holstein gebeten, vorläufig keine Baumaßnahmen vorzunehmen, das Ministerium ist dem nachgekommen.
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