- Pressemitteilung BoxID 320287
BDA und DGB: Solvency II nicht auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge anwenden
Die geplante Anwendung der Eigenmittelvorgaben nach Solvency II auf Pensionskassen und Pensionsfonds würde die betriebliche Altersvorsorge verteuern, aber nicht sicherer machen. Deshalb ist es notwendig, dass das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zum Weißbuch die EU-Kommission auffordert, auf eine Anwendung von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu verzichten, um die weitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge nicht zu gefährden.
Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt erklärt: "Die Anwendung von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge würde bedeuten, dass die Unternehmen in Milliardenhöhe zusätzliches Kapital an Pensionsfonds und Pensionskassen abführen müssten. Wenn die EU-Kommission dennoch an ihren Plänen festhält, wären viele Unternehmen gezwungen, künftig weniger oder geringere Betriebsrenten zuzusagen. Ich fordere die EU-Kommission auf, von ihren Plänen Abstand zu nehmen und alles zu unterlassen, was der weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge schadet."
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagt: "Ich hätte Verständnis für die Kommissionspläne, wenn damit mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer geschaffen würde - das ist hier aber nicht der Fall. Die Pensionskassen und Pensionsfonds unterliegen strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Außerdem haftet der Arbeitgeber zusätzlich für die Betriebsrentenzusage. Und für den Pensionsfonds gilt der Insolvenzschutz des Pensionssicherungsvereins. Das alles hat sich auch in der Finanzkrise bewährt. Solvency II würde die betriebliche Altersversorgung verteuern und damit die Absicherung im Alter verschlechtern. Deshalb darf Solvency II auf keinen Fall auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden."
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