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Arbeitnehmerkammer Bremen

Rechtsirrtümer im Arbeitsalltag (HB-Nord)

Veranstaltung am Dienstag, 24. November, ab 18 Uhr Geschäftsstelle Bremen-Nord Lindenstraße 8, 28755 Bremen (Vegesack)

(lifePR) (Bremen, )
Arbeitsrechtliche Ammenmärchen sind weit verbreitet: Während einer Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitgeber einem kündigen. Nach einer Kündigung steht den Beschäftigten grundsätzlich eine Abfindung zu. Oder eine Kündigung ist ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam.

Die Arbeitnehmerkammer Bremen räumt im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ihr Recht einfach erklärt" mit Gerüchten aus der Arbeitswelt auf. Am Dienstag, 24. November, lädt die Kammer diesbezüglich ab 18 Uhr zu der Veranstaltung „Rechtsirrtümer im Arbeitsalltag" in Bremen-Nord ein.

Vor Ort klären die Rechtsberater Bettina von Estorff, Philipp Flunkert und Martina Werlich über die wahren Rechte von Beschäftigten auf.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter der Kfysauigs 9370-58265-0 fdnt 0418-93557-29 mluz -82
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