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Amnesty: Asylbewerberleistungsgesetz verletzt Kinderrechte

Menschenrechtsorganisation nimmt vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung gegen die Höhe der Leistungen an Asylsuchende: Menschenwürdiges Leben nicht gewährleistet

(lifePR) (Berlin, )
Morgen wird das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz prüfen (§ 3 Abs. 2 AsylbLG). "Die seit 1993 geltenden Summen gewährleisten kein menschenwürdiges Leben", sagt Katharina Spieß, die Amnesty in der Verhandlung vertreten wird. Amnesty International hatte eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und erhält morgen die Gelegenheit, diese mündlich zu erläutern.

Bisher erhalten alleinstehende Asylsuchende monatlich insgesamt 225 Euro für ihren Lebensunterhalt. Familienangehörige erhalten 199, Kinder unter sieben Jahren sogar nur 133 Euro. Zum Teil müssen die Betroffenen über Jahre hinweg von diesen Leistungen leben. Seit 1993 wurden diese Leistungen nicht erhöht.

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