- Pressemitteilung BoxID 331601
ALfA: Der Entwurf der Rechtsverordnung gefährdet enge Begrenzung der PID-Kaminski
Bildung von PID-Zentren darf nicht dem Markt überlassen werden
Köln. Entgegen aller Vernunft hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland nicht vollständig verboten, sondern deren Zulassung lediglich begrenzt und damit Selektion und Vernichtung genetisch auffälliger Embryonen Tür und Tor geöffnet. Der nun vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf einer Rechtsverordnung, welche die Durchführung der PID regeln soll, enttäuscht.
So sieht der Entwurf, wohl auch um Wettbewerbsklagen zu vermeiden, keine zahlenmäßige Begrenzung der Zentren vor, in denen künftig eine PID durchgeführt werden soll, sondern regelt lediglich die Qualitätsanforderungen, denen diese gerecht werden müssen. Ausdrücklich sieht der Entwurf vor, dass die Anforderungen auch im Verbund von mehreren reproduktionsmedizinischen Einrichtungen erbracht werden können. Angesichts weit mehr als einhundert solcher Einrichtungen in Deutschland, besteht die Gefahr, dass die PID hierzulande künftig nahezu flächendeckend angeboten werden kann.
Da zudem das Gesetz, wohl auch um dem Vorwurf der Diskriminierung bestimmter Gruppen von Menschen zu entgehen, nicht genau definiert, in welchen Fällen der Gesetzgeber die Vornahme einer PID für zulässig erachtet und in welchen nicht, erhöht der Verzicht auf eine zahlenmäßige Begrenzung der künftigen PID-Zentren die Gefahr einer Ausweitung. Erschwerend kommt hinzu, dass die PID technisch so kompliziert ist, dass die Mediziner, die sie vornehmen, in der Praxis laufend eine gewisse Mindestzahl an PIDs durchführen müssen, um nicht aufgrund mangelnder Praxis die Kontrolle über die Methode zu verlieren.
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) fordert daher die Länder auf, in ihren Stellungnahmen darauf hinzuwirken, dass die Durchführung der PID nicht dem Markt überlassen und ihre Begrenzung nicht zur einen völligen Utopie wird. Auch wer, anders als die ALfA, in der Durchführung der PID keinen Verstoß gegen die Menschwürde und das Recht auf Leben zu erblicken vermag, muss ein Interesse daran haben, dass ein vom Gesetzgeber beschlossenes grundsätzliches Verbot nicht durch eine mit gravierenden Mängeln behaftete Rechtsverordnung in sein Gegenteil verkehrt wird.
Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein - ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.
Diese Pressemitteilungen könnten Sie auch interessieren
Weiterer Angriff auf anwaltliche Unabhängigkeit in der Türkei: Strafverfahren gegen Vorstand der Istanbuler Rechtsanwaltskammer eröffnet
, Verbraucher & Recht, Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Seit Freitag sind der Präsident der Istanbuler Rechtsanwaltskammer sowie neun weitere Mitglieder des Kammervorstands wegen "Behinderung der Justiz" angeklagt. Der...
Kündigung bei Drohung
, Verbraucher & Recht, ARAG SE
Wer seinem Chef Prügel androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. Das erfuhr auch ein Arbeiter, der seinen Arbeitgeber mit den...
0:00 Uhr ist zu spät
, Verbraucher & Recht, ARAG SE
Geht die Berufungsbegründung eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozess nach Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist um 0.00 Uhr des Folgetages per Telefax ein,...



